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   BVerwG, 23.11.2004 - 2 C 28.03   

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BVerwG, 23.11.2004 - 2 C 28.03 (https://dejure.org/2004,3898)
BVerwG, Entscheidung vom 23.11.2004 - 2 C 28.03 (https://dejure.org/2004,3898)
BVerwG, Entscheidung vom 23. November 2004 - 2 C 28.03 (https://dejure.org/2004,3898)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    BBesG § 13 Abs. 2 und Abs. 4; SächsBesG Vorbem. Nr. 3 zu den Sächsischen Besoldungsordnungen A und B; 2. SächsBesÄndG Art. 2
    Ausgleichszulage; - bei Verringerung der Dienstbezüge; Verringerung der Dienstbezüge durch Wegfall einer -; - als Ersatz für abgeschaffte Stellenzulage; - und zulageberechtigende Verwendung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BBesG F. 1997 und F. 1998 § 13 Abs. 2 und Abs. 4
    - als Ersatz für abgeschaffte Stellenzulage; - bei Verringerung der Dienstbezüge; - und zulageberechtigende Verwendung; Ausgleichszulage; Ausgleichszulage; Beamter; Besoldung; Dienstbezüge; Einverständnis; Einwilligung; Mindestdauer; Niederschrift; Protokoll; ...

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeitsvoraussetzungen der Sprungrevision; Begriff der Zustimmung zur Sprungrevision; Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen wegen zu viel gezahlter Bezüge; Abgrenzung von Stellenzulage und Ausgleichzulage; Auswirkungen der Abordnung einer Beamtin zum ...

  • Judicialis

    BBesG F. 1997 und F. 1998 § 13 Abs. 2; ; BBesG F. 1997 und F. 1998 § 13 Abs. 4; ; SächsBesG F. 1997 Vorbem. Nr. 3 zu den Sächsischen Besoldungsordnungen A und B; ; 2. SächsBesÄndG Art. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verringerung der Dienstbezüge durch Wegfall einer Ausgleichszulage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2005, 513
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.03.1993 - 5 C 45.91

    Sozialhilfe - Pflegegeld - Revision - Sprungrevision

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2004 - 2 C 28.03
    Da der Begriff der Zustimmung auch die vorherige Einwilligung umfasst (§ 183 Satz 1 BGB), kann das Einverständnis der Prozessbeteiligten mit der Einlegung der Sprungrevision - wie hier - bereits in der mündlichen Verhandlung zur Niederschrift des Verwaltungsgerichts erklärt werden (stRspr, vgl. etwa Urteil vom 25. März 1993 - BVerwG 5 C 45.91 - BVerwGE 92, 220 ).
  • BVerwG, 25.06.1992 - 2 C 13.91

    Versorgung von Zeitsoldaten - Übergangsgebührnisse bei Verlängerung der

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2004 - 2 C 28.03
    Der begrifflich-definitorischen Funktion des Wortlauts bei einem gesetzlichen Terminus kommt gerade bei der Auslegung besoldungsrechtlicher Bestimmungen gesteigerte Bedeutung zu (vgl. zu der dem Wortlaut verpflichteten Auslegung des Besoldungs- und Versorgungsrechts u.a. Beschluss vom 2. September 1994 - BVerwG 2 B 51.94 - Urteil vom 25. Juni 1992 - BVerwG 2 C 13.91 - Buchholz 239.2 § 11 SVG Nr. 6).
  • BVerwG, 29.02.1984 - 8 C 108.83

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2004 - 2 C 28.03
    Dem Erfordernis, dass bei einer Zulassung der Sprungrevision im Urteil die Zustimmung zu ihrer Einlegung der Revisionsschrift beigefügt werden muss (§ 134 Abs. 1 Satz 3 VwGO), ist dadurch genügt, dass die Zustimmungserklärung Bestandteil der Gerichtsakten geworden ist, die dem Verwaltungsgericht bei Eingang der Revisionsschrift (§ 139 Abs. 1 Satz 1 VwGO) zusammen mit dieser vorgelegen haben (vgl. Beschluss vom 29. Februar 1984 - BVerwG 8 C 108.83 - Buchholz 310 § 134 VwGO Nr. 24).
  • BVerwG, 02.09.1994 - 2 B 51.94

    Soll Vorschriften - Verwertung - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2004 - 2 C 28.03
    Der begrifflich-definitorischen Funktion des Wortlauts bei einem gesetzlichen Terminus kommt gerade bei der Auslegung besoldungsrechtlicher Bestimmungen gesteigerte Bedeutung zu (vgl. zu der dem Wortlaut verpflichteten Auslegung des Besoldungs- und Versorgungsrechts u.a. Beschluss vom 2. September 1994 - BVerwG 2 B 51.94 - Urteil vom 25. Juni 1992 - BVerwG 2 C 13.91 - Buchholz 239.2 § 11 SVG Nr. 6).
  • BVerwG, 26.07.2006 - 6 C 20.05

    Anonyme Spende, Leistungsbescheid, Partei, Parteienfinanzierung, politische

    Dem Erfordernis, dass bei einer Zulassung der Sprungrevision im Urteil die Zustimmung zu ihrer Einlegung der Revisionsschrift beigefügt werden muss (§ 134 Abs. 1 Satz 3 VwGO), ist dann dadurch genügt, dass die Zustimmungserklärung Bestandteil der Gerichtsakten geworden ist, die dem Verwaltungsgericht bei Eingang der Revisionsschrift (§ 139 Abs. 1 Satz 1 VwGO) zusammen mit dieser vorgelegen haben (vgl. Urteil vom 23. November 2004 - BVerwG 2 C 28.03 - Buchholz 240 § 13 BBesG Nr. 5 = DVBl 2005, 513).
  • BVerwG, 16.09.2015 - 3 C 9.14

    Mehrleistungsabschlag; Vergütungsabschlag; zusätzliche Leistungen;

    Die Protokollierung der Erklärungen macht es zudem entbehrlich, die Zustimmung nach § 134 Abs. 1 Satz 3 VwGO der Revisionsschrift beizufügen (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. November 2004 - 2 C 28.03 - Buchholz 240 § 13 BBesG Nr. 5 S. 4, vom 23. März 2011 - 8 C 47.09 - Buchholz 452.00 § 124 VAG Nr. 1 Rn. 16 und vom 10. Dezember 2013 - 1 C 1.13 - BVerwGE 148, 297 Rn. 8, jeweils m.w.N.).
  • VG Koblenz, 22.01.2020 - 2 K 252/19

    Gewährung einer Ausgleichszulage wegen des Wegfalls der Ministerialzulage;

    Eine entsprechende Einschränkung ist dem Wortlaut des Gesetzes, dem bei der Auslegung besoldungsrechtlicher Bestimmungen eine gesteigerte Bedeutung zukommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. November 2004 - 2 C 28.03 -, Rn. 15, juris), nicht zu entnehmen.

    Da mit der Ausgleichszulage das Vertrauen des Beamten in die Aufrechterhaltung des Lebensstandards geschützt wird, auf den er sich wegen der erhöhten Besoldung eingestellt hat (BVerwG, Urteil vom 23. November 2004 - 2 C 28/03 -, Rn. 15, juris), entspricht es dem Zweck von § 13 BBesG, auf einen zusammenhängenden Zeitraum von sieben Jahren zurückgerechnet ab dem Wegfall der Stellenzulage abzustellen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2009 - L 8 SO 78/07

    Erstattung von Sozialhilfeaufwendungen nach dem Umzug eines danach hilfebedürftig

    Damit habe iS der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 20. Oktober 2005 - 2 C 28/03 - FEVS 57, Seite 347) ein objektiver Sozialhilfebedarf bestanden, womit die Monatsfrist des § 107 Abs. 1 BSHG nicht zum Tragen käme.
  • VGH Bayern, 14.05.2018 - 14 B 16.2427

    Zum Tatbestandsmerkmal des Wegfalls einer Stellenzulage

    aa) Der begrifflich-definitorischen Funktion des Wortlauts bei einem gesetzlichen Terminus kommt bei der Auslegung besoldungsrechtlicher Bestimmungen gesteigerte Bedeutung zu (vgl. zu der dem Wortlaut verpflichteten Auslegung des Besoldungs- und Versorgungsrechts u.a. BVerwG, U.v. 23.11.2004 - 2 C 28.03 - DVBl 2005, 513 m.w.N.).
  • VG Freiburg, 17.05.2010 - 3 K 1734/08

    Ausgleichszulage für Wegfall einer Stellenzulage, Zeitraum zulageberechtigender

    Die Wertung des Gesetzes, es grundsätzlich bei dem einmal erworbenen Anspruch zu belassen, erklärt sich zwanglos aus der allgemein anerkannten Zielrichtung der Ausgleichsregelung, einen erworbenen Besitzstand zu sichern und das Vertrauen auf die Weitergewährung der Dienstbezüge auf dem erlangten Niveau zu schützen (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 23.11.2004 - 2 C 28.03 -, DVBl 2005, 513 = ZBR 2005, 175).
  • OVG Niedersachsen, 09.02.2010 - 5 LB 391/08

    Anspruch eines Bundesgrenzschutzbeamten auf Freizeitausgleich von einer Stunde

    Mit Urteilen vom 28. Mai 2003 - BVerwG 2 C 28.03 u. a. - habe das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Bundesbeamte, die im Beitrittsgebiet tätig gewesen seien und aufgrund einer unrichtigen Auslegung der Arbeitszeitvorschriften des Einigungsvertrages durch die Beklagte zwischen dem 1. Oktober 1992 und dem 31. Dezember 2000 Dienst mit einer Wochenarbeitszeit von 40 statt 38, 5 Stunden geleistet hätten, Dienstbefreiung nach dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) beanspruchen könnten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2008 - 1 A 3684/06
    Für eine solche Auslegung des § 13 Abs. 2 Satz 6 BBesG 1998 spricht indes schlechthin nichts, sie stimmt insbesondere nicht mit dem Wortlaut der Vorschrift überein, dem gerade bei der Auslegung besoldungsrechtlicher Bestimmungen gesteigerte Bedeutung zukommt, vgl. BVerwG, Urteil vom 23. November 2004 - 2 C 28.03 -, DVBl 2005, 513 (= Juris Rn. 15) unter Hinweis auf Beschluss vom 2. September 1994 2 B 51.94 -, Juris Rn. 3; Urteil vom 25. Juni 1992 - 2 C 13.91 -, Buchholz 239.2 § 11 SVG Nr. 6, lässt sich aber ebenso wenig mit der Systematik und dem Zweck des Gesetzes in Einklang bringen.
  • VG Berlin, 07.06.2013 - 5 K 267.11

    Fortzahlung einer Ausgleichszulage wegen Verringerung der Dienstbezüge und bei

    Nach dem Wortlaut der Vorschrift, dem gerade bei der Auslegung besoldungsrechtlicher Bestimmungen gesteigerte Bedeutung zukommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. November 2004 - BVerwG 2 C 28.03 -, Juris Rn. 15 m.w.N.), setzt der Anspruch voraus, dass sich die Dienstbezüge des Beamten aus anderen dienstlichen Gründen verringern.
  • VG Halle, 25.08.2010 - 5 A 209/09

    Ausgleichszulage für Beamtin nach Elternzeit

    Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. November 2004 (2 C 28.03) sei § 13 Abs. 2 BBesG nicht dahingehend auslegbar, dass eine der Kindererziehung dienende Unterbrechung einer fünfjährigen zulageberechtigten Verwendung dem Erhalt der Ausgleichszulage als Kompensation einer weggefallenen Stellenzulage entgegenstehe.
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